Reisevorbereitung

Wenn man größere Reisen plant, dann ist viel vorzubereiten. Welche Route will man bereisen, welche Unterkünfte kommen in Frage. Was will man sich ansehen und was ist weniger interessant. Dazu kommen natürlich die Routinedinge wie welche Kleidung ist erforderlich, Technik und und und.

Bei uns ist noch eine andere Vorbereitung erforderlich! Denn wir reisen mit handicap: Wir brauchen Medikamente.

Die meisten Urlauber wissen nicht, dass für bestimmte Arzneimittel Einreisebeschränkungen gelten und dies auch noch in jedem Land andere. Was also sollte man beachten?

Hier die Empfehlungen des BfArM und links zu den Attesten

Quelle: http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/BtM/reisen/reisen-node.html

Reisen in Europa

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Datei ist nicht barrierefrei Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (Größe: 78 KB) mitgeführt wird. Diese Bescheinigung ist vor Antritt der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen. Die Bescheinigung wird von den Datei ist barrierefrei⁄barrierearm zuständigen Landesbehörden (Größe: 60 KB) auf Grundlage der ärztlichen Verschreibung beglaubigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

Internationale Reisen


Um Betäubungsmittel auch bei Reisen in andere als die oben genannten Länder mitnehmen zu können, rät die Bundesopiumstelle den Patienten, nach dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) zu verfahren. Danach sollte sich der Patient vom verschreibenden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen, welche Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Diese Bescheinigung ist ebenfalls durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen (siehe oben) und bei der Reise mitzuführen. Die Form der Bescheinigung ist nicht strikt vorgegeben; Datei ist nicht barrierefrei Muster für eine solche Bescheinigung (Größe: 34 KB). Der Leitfaden sieht eine Mitnahme von Betäubungsmitteln für eine Reisedauer von maximal 30 Tagen vor.
Dieses Attest darf für 3 Monate ausgestellt werden.


Ich reise mit Schmerzmitteln. Reisen nach Dubai, auf die Malediven oder nach Singapur  könnten heikel werden, wenn man Opiate dabei hat. Also nehme ich die Empfehlungen des BfArM sehr ernst. Das heißt vor Reiseantritt ein Gang zum Hausarzt und das Attest ausfüllen lassen. Dann muss man noch zum Gesundheitsamt und das Attest bestätigen lassen. Was für ein Aufwand....Aber immer noch besser, als nicht einreisen zu dürfen oder gar im Gefängnis zu landen.


So long


Tweety 

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